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Mitgliedschaft

Gäste und Interessenten sind jederzeit gerne willkommen. Zur dauernden Teilnahme am Clubbetrieb ist eine Mitgliedschaft notwendig, die in der Vereinssatzung geregelt ist und zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.

Mitglieder können von den angebotenen Leistungen (u.a. Fechtausbildung, Turnierfahrten und Vereinsveranstaltungen) Gebrauch machen. Für alle Mitglieder wird die Mitgliedschaft im Berliner Fechterbund e. V. (BFB) und im Deutschen Fechter-Bund e. V. (DFB) beantragt und bezahlt. Zur Teilnahme an Wettkämpfen ist der jährliche Kauf der Fechtpassverlängerungsmarke erforderlich.

Bei Erfüllung der Sicherheitsvorschriften (vorschriftsmäßige Fechtbekleidung, ärztliches Sportge- sundheitszeugnis für Jugendliche unter 18 Jahren, Aufsicht durch anwesende Trainer oder Übungs-/Gruppenleiter) sind alle Mitglieder während des Trainings gegen Sportunfälle versichert.

Um einen möglichst reibungslosen und jedem gerecht werdenden Vereinsbetrieb zu ermöglichen, sind Mitarbeit und Initiative der Mitglieder sehr erwünscht.

In deiner Mitgliedschaft ist abgedeckt:

Fechtausbildung
Turnierfahrten & Vereinsveranstaltungen
Mitgliedschaft im Berliner Fechterbund e.V. (BFB)
Mitgliedschaft im Deutschen Fechter-Bund e.V. (DFB)
Versicherung gegen Sportunfälle während des Trainings
Fechtausrüstung für Kinder & Jugendliche
Fechtausrüstung für erwachsene Anfänger:innen

Mitgliedsantrag herunterladen

Wenn du Mitglied werden möchtest, fülle bitte diesen Antrag aus und bringe ihn zum nächsten Training in die Fechthalle mit.

Mitgliedsantrag herunterladen

Vereinseintritt

Einmalige Aufnahmegebühr Fechten, regulär
88,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr Fechten, Nachweis Anfängerprüfung
60,50 €
Einmalige Aufnahmegebühr Kinderturnen
25,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr Fechten, Zweitmitgliedschaft
44,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr Fechten, Zweitmitgliedschaft Nachweis Anfängerprüfung
31,00 €
Einmalige Wiederaufnahmegebühr (nach Austritt)
11,00 €

Beiträge

Fechten Normalbeitrag
38,00 € pro Monat
456,00 € jährliche Zahlung
Fechten ermäßigter Beitrag
32,50 € pro Monat
390,00 € jährliche Zahlung
Fechten ermäßigter Beitrag 2. Kind
27,00 € pro Monat
324,00 € jährliche Zahlung
Fechten ermäßigter Beitrag 3. Kind
21,50 € pro Monat
258,00 € jährliche Zahlung
Fechten Arbeitslos
32,50 € pro Monat
390,00 € jährliche Zahlung
Fechten Zweitmitgliedschaft Normalbeitrag
28,00 € pro Monat
336,00 € jährliche Zahlung
Fechten Zweitmitgliedschaft ermäßigter Beitrag
22,50 € pro Monat
270,00 € jährliche Zahlung
Kinderturnen
16,00 € pro Monat
192,00 € jährliche Zahlung
Fördergruppe Kinderturnen
27,50 € pro Monat
330,00 € jährliche Zahlung
Passive Mitgliedschaft
7,70 € pro Monat
92,40 € jährliche Zahlung
Fechtpassverlängerungsmarke
23,00 € pro Jahr
23,00 € jährliche Zahlung
Schrankgebühr komplett
7,70 € pro Monat
92,40 € jährliche Zahlung
Schrankgebühr halb
3,90 € pro Monat
46,80 € jährliche Zahlung
Schlüsselkaution Schrank
22,00 € Einmalgebühr

Beitragsabwicklung

Die Mitglieder werden durch den Finanzreferenten verwaltet. Die Mitglieder können den Beitrag jährlich oder halbjährlich entrichten. Den Zahlungsrhythmus legen Sie mit dem Aufnahmeantrag fest. Bezüglich der Zahlungsweise können Sie zwischen der Einzugsermächtigung und der Zahlung nach Rechnungslegung wählen. Bitte bedenken Sie, dass der Finanzreferent seine Tätigkeit ehrenamtlich und in seiner Freizeit erledigt.

Mit Ihrer Entscheidung, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, können Sie zu einer erheblichen Reduzierung des Arbeitsaufwands beitragen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen und ein Ihrer Meinung nach falsch eingezogener Betrag innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Hausbank storniert werden.

Auf folgendes Konto können Zahlungen geleistet werden:

Deutsche Bank PGK AG
IBAN DE21100700240462474800
BIC DEUTDEDBBER
Gläubiger-ID: DE25FCG00000962341

Beitragsfälligkeit und -mahnung

Der Beitrag ist grundsätzlich zu Beginn des Zahlungstermins entsprechend dem gewünschten Zah- lungsrhythmus fällig. Bei Austritt sind der Restbetrag einschließlich der drei Monate Kündigungs- frist sowie alle weiteren gegenüber dem FCG bestehenden Verbindlichkeiten sofort fällig. Ein Gut- haben wird umgehend zurücküberwiesen.

Bleiben Mitglieder mit ihren Beiträgen im Rückstand, wendet der FCG folgendes Mahnverfahren an:

Gemahnt wird mit Beginn des 2. Monats nach Fälligkeit mit einer Fristsetzung von zehn Tagen. Nach Ablauf der Frist wird erneut gemahnt und eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Mit dieser Mahnung wird eine letztmalige Frist gesetzt (10 Tage mit Datumsangabe und Klagedrohung). Nach Ablauf der Frist wird der Vorgang an einen Rechtsanwalt abgegeben. Der Vereinsvorstand kann das Mitglied im äußersten Fall ausschließen.

Wir hoffen jedoch, dass diese Regelung bei Ihnen nicht zur Anwendung kommt.

Förderer

Förderer des FCG kann jeder werden, auch ohne Mitgliedschaft. Es werden zwei Möglichkeiten unterschieden:

  1. Bei einer Spende von mindestens 120,00 € im Jahr wird man Förderer des Vereins.
  2. Bei einer Spende von mindestens 250,00 € im Jahr wird man in den Förderkreis aufgenommen.

Bei allen Spenden ab 50,00 € werden steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Ihre Spende – unser Engagement

Sie möchten dem gemeinnützigen Verein Fecht-Club Grunewald Berlin e. V. eine Spende zukommen lassen? Dies können Sie unter folgender Bankverbindung:

Deutsche Bank PGK AG  I  Bankleitzahl: 100 700 24  I  Kontonummer: 462 47 48
Unsere IBAN: DE21 1007 0024 0462 4748 00 | DEUTDEFFXXX

Für Spenden über 50 € wird Ihnen eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung ausgestellt. Für Spenden über 250 € pro Jahr bieten wir Ihnen als besonderes Dankeschön den Eintritt in den Förderkreis des FCG mit einer Reihe von Vorteilen und Vergünstigungen an.

Unser Fecht-Club

Der Fecht-Club Grunewald ist der größte und einer der ältesten Fechtvereine in Berlin. Lerne hier mehr über unsere Geschichte.

Über den Fecht-Club

Vereinssatzung

Der Mitgliedschaft im Fecht-Club Grunewald Berlin e.V. liegt die Vereins-Satzung vom 19.05.2021 zu Grunde. Zusätzlich gilt für die Jugend-Mitglieder des Fecht-Club Grunewald Berlin e.V. die Jugendsatzung vom 31.01.1996.

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